Sicherheits- und Prüftechnik POHL
Sicherheit in allen Bereichen

Fördergelder für Nachrüstung für Sicherheitstechnik

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert mit der KfW Maßnahmen des Einbruchschutzes. Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.

Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt.

Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen. Zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Im März 2017 wurde die Mindestinvestitionssumme auf 500 EUR gesenkt, damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können.

Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse im September 2017 hat die Förderung noch attraktiver gemacht.

Alternativ können Eigentümer und Mieter seit April 2016 von zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren.

Quelle: KfW
















Weitere Infos zum Programm 455-E der KfW finden Sie hier: 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/


Was wird gefördert:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Infraschall-Anlagen werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.

Hier der Link zum Download des Merkblattes:

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004553_M_455_E_TMA.pdf


Nicht gefördert werden:

  •  Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegen­sprech­anlagen und Kamera­systeme (Video­technik, Türkommunikation, Bewegungs­melder) – diese werden im Produkt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungsbetrieb
  • Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Fenster- und Fenstertüren
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungs­elektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet

 


Die Anträge können nur online bei der KfW beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und dem Ausfüllen der Formulare.