Fördergelder für Nachrüstung für Sicherheitstechnik
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert mit der KfW Maßnahmen des Einbruchschutzes. Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.
Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt.
Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen. Zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Im März 2017 wurde die Mindestinvestitionssumme auf 500 EUR gesenkt, damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können.
Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse im September 2017 hat die Förderung noch attraktiver gemacht.
Alternativ können Eigentümer und Mieter seit April 2016 von zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren.
Quelle: KfW
Weitere Infos zum Programm 455-E der KfW finden Sie hier:
Was wird gefördert:
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Infraschall-Anlagen werden nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Hier der Link zum Download des Merkblattes:
Nicht gefördert werden:
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme (Videotechnik, Türkommunikation, Bewegungsmelder) – diese werden im Produkt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet
Die Anträge können nur online bei der KfW beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und dem Ausfüllen der Formulare.